Das „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ tritt zum 1. September 2007 in Kraft. Die Beschäftigten in Bundesbehörden und die Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf den Schutz vor Passivrauchen. Zugleich wird die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche von 16 auf 18 Jahre erhöht.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Für den Nichtraucherschutz bricht eine neue Zeit an. Passivrauchen in
Bundesbehörden und
öffentlichen Verkehrsmitteln gehört ab 1. September der Vergangenheit an. Mit diesem Gesetz setzt der Bund ein klares Signal für einen konsequenten Gesundheitsschutz. Es ist nun wichtig, dass alle Länder diesem Beispiel folgen und möglichst wenig Ausnahmen in ihren Ländergesetzen zulassen.“
Welche Einrichungen sind betroffen?
Zu den öffentlichen Einrichtungen der Bundesverwaltung, die von dem grundsätzlichen Rauchverbot betroffen sind, gehören Behörden, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche Einrichtungen des Bundes sowie bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Auch Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt und Bundesverfassungsgericht fallen unter das Gesetz.
Welche Verkehrsmittel werden rauchfrei?
Das grundsätzliche Rauchverbot im öffentlichen Personenverkehr betrifft alle öffentlichen Verkehrsmittel, wie Busse, Bahnen, aber auch Taxen.
Kein Tabak an unter 18-Jährige!
Zu der Heraufsetzung des Abgabealters für Tabakwaren erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Wer in jungen Jahren nicht mit dem Rauchen beginnt, bleibt auch später mit großer Wahrscheinlichkeit Nichtraucher. Deshalb ist es so wichtig, dass Kinder und Jugendliche von der Zigarette fern gehalten werden. Tabakwaren dürfen jetzt nicht mehr an Minderjährige verkauft werden. Ich freue mich, dass zunehmend mehr Jugendliche erkannt haben, dass Nichtrauchen die richtige Entscheidung ist. Die Raucherquote bei den 12- bis 17-Jährigen ist von 28 Prozent im Jahr 2001 auf 18 Prozent im Jahr 2007 zurückgegangen.“
Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit in den
Fragen und Antworten zum Nichtraucherschutz
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 31.8.2007