Sie befinden sich hier: Lohnsteuertabellen
Neue Steuertabellen erforderlich

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20.2.2009 dem sog. Konjunkturprogramm II zugestimmt.
Rückwirkend zum 1.1.2009 werden der steuerliche Grundfreibetrag um 170 €
von 7.664 € auf 7.834 € angehoben, der Eingangssteuersatz von 15% auf 14% gesenkt und die sog. Tarifeckwerte werden zum Abbau der sog. "kalten Progression" um 400 € erhöht, wodurch sich der sog. Grenzsteuersatz vermindert.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt zum 1.7.2009 von 15,5% auf 14,9%; Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden um jeweils 0,3% entlastet.
Faxbestellschein Steuertabellen
Da das Gesetz bereits in Kürze in Kraft tritt, ist damit zu rechnen, dass es im März 2009 einen neuen Programmablaufplan zur Berechnung der Lohnsteuer geben wird. Es ist angedacht, dass für den jeweiligen Arbeitnehmer möglichst automatisch eine Neuberechnung der zurückliegenden Lohnabrechnungszeiträume oder eine Differenzberechnung (vergleichbar einem betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleich) vorgenommen wird und somit schon im März 2009 die vom jeweiligen Arbeitnehmer zu viel gezahlte Lohnsteuer für Januar und Februar 2009 vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer erstattet wird. Der Arbeitgeber ist übrigens aufgrund einer vorgenommenen Gesetzesänderung zur Berichtigung der Lohnsteuerberechnungen wegen der rückwirkenden Änderungen zugunsten der Arbeitnehmer verpflichtet, wenn ihm dies wirtschaftlich zumutbar ist. Dies wird bei Arbeitgebern mit maschineller Lohnabrechnung regelmäßig der Fall sein. Ausnahme: Der Arbeitgeber kann die Neuberechnung für zurückliegende Lohnabrechnungszeiträume mit dem von ihm verwendeten Lohnabrechnungsprogramm nicht kurzfristig und mit vertretbaren Kosten realisieren. Die Steuer für zukünftige Lohnzahlungen muss jedoch auch in diesem Fall nach dem geänderten Tarif gerechnet werden. Eine Verpflichtung zur geänderten Lohnsteuerberechnung scheidet darüber hinaus aber beispielsweise auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ab März 2009 keinen Arbeitslohn mehr bezieht.

Nachfolgend ein Überblick, in welchem Umfang Arbeitnehmer mit den Steuerklassen I, III oder IV beim Lohnsteuerabzug einschließlich Solidaritätszuschlag entlastet werden:

Faxbestellschein Steuertabellen

Faxbestellschein Steuertabellen

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Beitrag „Geplante Entlastungen durch das Konjunkturpaket II“. [PDF-Beitrag]


Lexikon Lohnbüro 2009 | Leseprobe | Vorteilspaket
Mein Online-Lexikon | Expertenservice
Power Quiz | Expedition ins Online-Lexikon
Steuertabellen | Reform der gesetzl. Unfallversicherung

05. September 2010
 
 
 
 
 
  < Impressum >< AGB >< Copyright >< Datenschutz >