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Die 15 aktuellsten Nachrichten für Sie auf einen Blick:

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29.08.2009
Pfeil auf Titel der News Föderalismusreform in Kraft

Am 1. August 2009 ist mit den Änderungen des Grundgesetzes der wichtigste Teil der Föderalismusreform II in Kraft getreten.

Infrastrukturregelung für Öffentliche IT und Leistungsvergleiche im Grundgesetz verankert

Als Bestandteil des Reformpakets wurde das Grundgesetz um die Artikel 91 c und 91 d ergänzt. 60 Jahre nach Inkrafttreten hält mit Artikel 91 c die Informationstechnik als eine der bedeutsamsten Infrastrukturen des 21. Jahrhunderts Einzug in die deutsche Verfassung. Deutschland ist der erste Staat, der Strukturregelungen für die Informationstechnik mit Verfassungsrang ausstattet. Mit Artikel 91 d wird ein wichtiger Baustein für die Modernisierung der Verwaltung in der Verfassung verankert: Es wird klargestellt, dass Bund und Länder ihre Verwaltungen direkten Leistungsvergleichen unterziehen können, um ihre Leistungen zu steigern.

Mit Artikel 91 c können die bestehenden IT-Gremien- und Entscheidungsstrukturen vereinfacht, effektiver ausgestaltet und somit den Bedürfnissen des schnellen technischen Fortschritts angepasst werden. Zudem schafft die Norm die rechtlichen Voraussetzungen für eine lückenlose und medienbruchfreie elektronische Kommunikation zwischen allen deutschen Behörden. Dazu hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für ein Verbindungsnetz erhalten.

Umgesetzt werden sollen die Ziele in einem in Kürze in Kraft tretenden Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) und in einem Staatsvertrag zur Ausführung von Artikel 91 c, der am 1. April 2010 in Kraft treten soll. Mit dem Staatsvertrag wird ein IT-Planungsrat als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik geschaffen. Der IT-Planungsrat wird die vom Verbindungsnetz zu erfüllenden technischen Anforderungen festlegen, Bund-Länder-übergreifende E-Government-Projekte steuern und darüber hinaus IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards festlegen.

Die anschließende Errichtung und der Betrieb des Verbindungsnetzes erfolgt hingegen allein durch den Bund, weil in etwaigen Krisenfällen ? zu denken ist insbesondere an Hackerangriffe ? schnelles Handeln eines Betriebsverantwortlichen unerlässlich ist.

Mit der neuen verfassungsrechtlichen Grundlage in Artikel 91 d für das Zusammenwirken von Bund und Ländern bei Vergleichsstudien zur Feststellung ihrer Leistungsfähigkeit wird ein Signal zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland gesetzt. Leistungsvergleiche schaffen Transparenz und sorgen für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in der Verwaltung. In der deutschen Verwaltung fehlt es bislang vielfach noch an einer entsprechenden Vergleichskultur, die sich international bereits als wirksames Instrument zur Verbesserung staatlichen Handelns erwiesen hat. Diese Lücke wird jetzt geschlossen.

Quelle: Pressemitteilung des BMI vom 4.8.2009
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28.08.2009
Pfeil auf Titel der News Eckpunkte für Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg

Auf Vorschlag des Koalitionsausschusses haben die Regierungsfraktionen von CDU und FDP für wichtige Bereiche der anstehenden Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg Eckpunkte beschlossen.

Details sind im Portal der Landesregierung nachzulesen.
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27.08.2009
Pfeil auf Titel der News Beamtenrecht in Bremen

Senat legt Bürgerschaft Gesetzentwurf vor

Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens hat der Senat heute (18.08.09) seinen Entwurf zur Novellierung des Beamtenrechts an die Bürgerschaft weitergeleitet. Das letzte Wort haben jetzt die Parlamentarier. Finanzsenatorin Karoline Linnert betont: „Mit der Reform des Beamtenrechts wird stärker auf die Bedürfnisse der Beschäftigten eingegangen.“

Kernpunkte der Reform

Die Zahl der Laufbahnen wird von über 100 auf 20 verringert. Die Anzahl der Fachrichtungen wird auf 10 begrenzt. Der einfache und mittlere Dienst wird zu Laufbahngruppe 1 für Laufbahnen ohne Hochschulabschluss, der gehobene und höhere Dienst wird zu Laufbahngruppe 2 für Laufbahnen mit Hochschulabschluss zusammengefasst.

Das Beamtenrecht wird den Bachelor- und Master-Abschlüssen angepasst.

Das Leistungsprinzip wird gestärkt - befördert werden kann nur, wer sich entsprechend qualifiziert hat.

Die Dienstzeit kann freiwillig um maximal drei Jahre verlängert werden (galt bisher nur für die Polizei).

Die Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen werden ausgeweitet, beispielsweise soll Teilzeit auch in der Ausbildungsphase ermöglicht werden.

Die Beteiligung der Beamtinnen und Beamten an der Gestaltung ihrer Beschäftigungsbedingungen soll durch eine Vereinbarung zwischen dem Senat und Gewerkschaften/Berufsverbänden verbessert werden.

Entwurf folgt dem Musterentwurf für die "Küstenländer"

Der Gesetzentwurf beruht auf einem zwischen den Ländern Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erarbeiteten Musterentwurf. „Die weitgehend einheitliche Gestaltung des Beamtenrechts ist im Interesse der Beamtinnen und Beamten und der Länder sinnvoll. Sie sichert die Mobilität über Ländergrenzen hinweg und verhindert einen ruinösen Wettbewerbsföderalismus,“ erläutert die Finanzsenatorin und fügt hinzu: „Wir streben eine schrittweise Verbesserung des Beteiligungsverfahrens mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften an, um sinnvolle Modernisierungen des öffentlichen Dienstrechts mit geeinter Kompetenz umzusetzen.“

Der Senat hatte bereits im November 2008 die entsprechenden Eckpunkte für ein neues Laufbahnrecht gebilligt, im März dieses Jahres hatte er den darauf beruhenden Gesetzentwurf den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften zur Anhörung zugeleitet. Mit Abschluss des Anhörungsverfahrens geht der Gesetzentwurf jetzt an die Bürgerschaft.

Reformziele

Insbesondere im Laufbahnrecht der Beamtinnen und Beamten werden in Zukunft neue Wege beschritten. Ziel der Neuordnung ist es, eine größere Durchlässigkeit der Laufbahnen sowie einen flexibleren Personaleinsatz im öffentlichen Dienst zu erreichen. Auch der individuellen Lebensplanung wird jetzt mehr Raum geboten. Die Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigungen werden ausgeweitet. Kommentar von Karoline Linnert: „Teilzeitarbeitsplätze mit unter 20 Stunden wöchentlich sind besonders familienfreundlich. Sie vereinfachen beispielsweise die Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit.“ Das Ende der Dienstzeit kann nicht nur wie bisher verkürzt, sondern freiwillig um bis zu drei Jahre hinausgeschoben werden.

Die bereits im April in einer ersten Befassung beschlossene Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2009/2010, die auch wesentliche Verbesserungen in der Besoldung der Justizwachtmeister beinhaltet, ist in den Gesetzentwurf integriert worden.

Quelle: Pressemitteilung des Bremer Senats vom 18.8.2009
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05. September 2010
 
 
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