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Aktuelles zum Thema Überraschendes Ergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen: "Der Arbeitskreis Versicherung und Beiträge der Spitzenverbände der Krankenkassen hat sich in seiner Sitzung am 12.06.2008 u.a. zur Frage der Meldegründe bei vollständiger Freistellung von der Arbeitsleistung und dem damit verbundenen Ende des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses geäußert. Er hat entgegen der bisher vorherrschenden Auffassung festgelegt, dass eine Abmeldung mit dem Abgabegrund "30" und bei (Wieder)-Anmeldung bei Aufnahme der Beschäftigung nach Beendung der Pflegezeit eine Anmeldung mit dem Abgabegrund "13" erforderlich sind." Wir werden immer älter: Über die Notwendigkeit des neuen Pflegezeitgesetzes. Gesetz über die Pflegezeit vom 28.05.2008
Statement: Das Bundesministerium für Gesundheit zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz/Pflegezeitgesetz
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05. September 2010
Ich bin dann mal weg...
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