Tarifeinigung der Länder gelungen
Die Gewerkschaften (ver.di und dbb.tarifunion) haben sich am 1. März 2009 mit der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL) auf einen Tarifabschluss für die rund 700.000 Beschäftigten der Länder verständigt.
Im Detail sieht die Grundsatzeinigung eine Einmalzahlung in Höhe von 40 Euro für die Monate Januar und Februar 2009 vor. Zum 1. März 2009 werden die
Löhne um einen Sockelbetrag von 40 Euro und zusätzlich drei Prozent erhöht. Zum 1. März 2010 gibt es ein weiteres Lohnplus von 1,2 Prozent. Allerdings entfällt künftig das sogenannte Leistungsentgelt. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Er sieht außerdem für die rund 35.000 Auszubildenden eine Einkommenserhöhung von 60 Euro zum 1. März 2009 und von 1,2 Prozent ab 1. März 2010 vor.
Die Sicherung von BAT-Aufstiegen und BAT-Vergütungsgruppenzulagen,
wichtige Strukturausgleiche für Lehrer sowie eine bessere Eingruppierung neueingestellter Ingenieure und Techniker konnte ebenfalls erreicht werden.
Die Gewerkschaftsmitglieder werden bis zum 11. März das Tarifergebnis bewerten. Das Ergebnis dieser Mitgliederbefragung wird Grundlage der endgültigen Entscheidung der Bundestarifkommission am 13. März, die eine Zustimmung empfohlen hat.
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Der Einigungstext über Grundzüge und Kernpunkte eines Änderungspakets zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und zu weiteren Tarifverträgen (z.B. TVÜ-Länder, Azubi-Tarifverträge) ist hier veröffentlicht.
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Tarifeinigung im Bereich des TV-Ärzte
TV-Ärzte: Einigung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit dem Marburger Bund
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat sich am 27. März 2009 in Leipzig mit dem Marburger Bund über Grundzüge und Kernpunkte eines Änderungspaketes zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) geeinigt.
Danach werden die Gehälter der Universitätsärzte ab dem 1. Mai 2009 um 3,8 Prozent und zum 1. August 2010 um weitere 1,2 Prozent steigen. Es ist eine Mindestlaufzeit bis zum 30.6.2011 vereinbart worden.
Zudem gibt es Strukturverbesserungen in der Entgelttabelle durch das Einfügen einer weiteren Entwicklungsstufe für Fachärzte. Statt drei Gehaltsstufen für Fachärzte sind es fortan vier Entwicklungsstufen.
Durchsetzen konnte sich die Ärztegewerkschaft auch mit ihrer Forderung, den Geltungsbereich des Tarifvertrages auszudehnen und weitere im Landesdienst beschäftigte Ärzte aufzunehmen. Neben den klinisch tätigen Universitätsärzten werden fortan auch Ärzte, die vorübergehend in Forschung oder Lehre tätig sind, sowie Ärzte der Justizvollzugskrankenhäuser vom arztspezifischen Tarifvertrag erfasst. Zur Aufnahme von Betriebsärzten an Universitätskliniken in den Tarifvertrag wurden weitere Verhandlungen vereinbart.
Die Gehälter der Ärzte im Tarifgebiet Ost werden zum 1. Januar 2010 auf das Westniveau angehoben werden.
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